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Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?
Muss das Haus sofort verkauft werden?
Nicht sofort. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!
Immobilien und Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.
Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen
Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.
Die Immobilie den Kindern übertragen
Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.
Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus
Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.
Öffentliche Teilungsversteigerung
Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Das Haus vermieten
Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden zur Webseite kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.
Immobilienverkauf nach Scheidung
Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.
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Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.